Teilnahme

Die Ausschreibung findet meist am Jahresanfang mit einer einmonatigen Bewerbungsfrist statt. Es kann eine Bewerbung oder ein Vorschlag für ein bestimmtes Projekt, eine Initiative o.ä. erfolgen. Eine unabhängige Jury unter dem Vorsitz der Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus.

Die Auszeichnung der Preisträgerinnen und Preisträger findet mit einer festlichen Preisverleihung statt. Dazu halten der Ministerpräsident und der Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe ein Grußwort, jedes Jurymitglied hält eine Laudatio auf eine/n der Preisträgerinnen bzw. Preisträger.

Wie wird prämiert?

Die Bewertung der eingegangenen Wettbewerbsbeiträge wird durch eine namhafte Jury vorgenommen. Es werden insgesamt fünf Projekte, Initiativen o.ä. prämiert, denen es in besonderer Weise gelingt, dass Integration gelebt und dadurch ein entscheidender Beitrag zur Teilhabe des Gemeinwesens geleistet wird.

Seit dem Jahr 2016 vergibt das Bündnis „Niedersachsen packt an“ zusätzlich einen Sonderpreis. Auch das Bündnis „Niedersachsen hält zusammen“ hat im Jahr 2021 coronabedingt, einmalig einen Sonderpreis ausgelobt.

Die prämierten Projekte, Initiativen etc. werden in individuellen Kurzvideos vorgestellt.

Wer kann sich bewerben?

Je nach Thema können sich Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen, Stiftungen, Kindergärten und Schulen selbst für den Preis bewerben oder aber auch vorgeschlagen werden.

Womit kann man sich bewerben?

Gesucht werden Ideen und Projekte, die zeigen, wie Integration gelebt und umgesetzt wird und bei denen folgende Elemente besondere Berücksichtigung finden:

  • Förderung der Teilnahme von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Förderung von sozialer und interkultureller Kompetenz
  • Nachhaltigkeit hinsichtlich Vielfalt und Integration
  • Stärkung des „Miteinanders“ unterschiedlicher Herkunft und ggf. unterschiedlicher Generationen
  • Umsetzung besonders innovativer Ideen

Wie kann man sich bewerben?

Das Bewerbungsformular, welches ausschließlich für den Bewerbungszeitraum freigeschaltet ist, ausfüllen und per Post bzw. vorzugsweise per E-Mail senden an:

 

integrationspreis@stk.niedersachsen.de

 

Niedersächsische Staatskanzlei
Stichwort „Niedersächsischer Integrationspreis“
Planckstraße 2
30169 Hannover

Bewerbungsfrist

Aus den eingegangenen Bewerbungen und Vorschlägen wird eine unabhängige, namhaft besetzte Jury unter dem Vorsitz des Landebeauftragten für Migration und Teilhabe die Preisträgerinnen und Preisträger auswählen, die in einem Festakt ausgezeichnet werden.

Weitere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit auf dieser Website bekannt gegeben.

Rechtliche Hinweise

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Preisgeld nur im Rahmen des prämierten Beitrages für ein vergleichbares Vorhaben zum Themenkomplex verwendet werden darf. Die Teilnahme am Wettbewerb führt zu keinem Anspruch auf die Finanzierung von Projekten.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb befugt der Urheber die Niedersächsische Staatskanzlei, die eingereichten Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, vorzutragen und ggf. für diese Zwecke zu bearbeiten. Die Teilnehmenden sichern zu, dass sie die Urheber der eingereichten Beiträge sind. Sie gewährleisten, dass durch ihre Beiträge die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Eine Rückgabe der eingereichten Beiträge ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.